Miteigentumsgesellschaft

Die Miteigentumsgesellschaft kommt vor allem im Bereich der Vermietung und Verpachtung vor, z.B. wenn Ehepartner den jeweiligen Hälfteanteil an einem Gebäude halten und dieses vermieten.

Die Miteigentumsgesellschaft ist rechtlich wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu sehen. Sie muss eine Steuernummer haben, eine Steuererklärung abgeben und die Umsatzsteuer als Steuersubjekt abführen.

Siehe auch

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts