Normverbrauchsabgabe

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird in der Regel vom Kfz-Händler verrechnet und von ihm an das Finanzamt abgeführt. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die aus dem Ausland ohne Zwischenschaltung eines Kfz-Händlers eingeführt werden sowie Personenkraftfahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung dienen (z.B. Taxis). In beiden Fällen muss sich der Steuerpflichtige selbst um die Abfuhr bzw. die Erstattung kümmern