Offene Gesellschaft

Gründung

Die Gründung einer offenen Gesellschaft (OG) erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern. Dieser Vertrag ist an keine Formvorschriften gebunden und kann daher auch mündlich abgeschlossen werden. Die Schriftform wird jedoch empfohlen. Weiteres muss die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen werden.

Vorteile

Mehrere Gesellschafter können sich gegenseitig in Erfahrung, Wissen und Können ergänzen. Ein weiterer Vorteil ist eine bessere Arbeitsteilung und Zeitersparnis. Auch erhöhen sich die Erfolgschancen und die Kapitalaufbringung durch die größere Anzahl an Gesellschaftern. Die Gründung ist einfach und kann rasch erfolgen.

Nachteile

Der einzelne Gesellschafter kann nicht so selbständig agieren wie als Einzelunternehmer; es kann auch zu Konflikten mit den Mitgesellschaftern kommen. Der Gewinn muss geteilt werden, und der Einzelne haftet auch für das Verschulden von Mitgesellschaftern unbeschränkt.

Beendigung

Die Löschung beim Firmenbuch kann nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten und der Veräußerung des Vermögens beantragt werden. Die Haftung der Gesellschafter erlischt nach Beendigung jedoch nicht!

Siehe auch

Einzelunternehmer
Kommanditgesellschaft