Aufzeichnungen und Abgabenvergahren

In diesem Bereich finden Sie Informationen über sogenannte Aufzeichnungspflichten, die als Grundlage für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage dienen. Diese sind in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt, die ebenso sämtliche Verfahrensrichtlinien für die Einhebung der Steuern durch die Finanzämter enthält. Abgaben bzw Beiträge, die nicht von den Finanzämtern eingehoben werden, sind in eigenen Verfahrensgesetzen geregelt (zB ASVG, GSVG für die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge). Die Kenntnis der einzelnen Verfahrensrichtlinien und die Vertretung der Klienten vor den Abgabenbehörden gehört zu den Aufgaben eines Steuerberaters.