Zulagen

Unter Zulagen versteht man Entgeltsbestandteile, die zusätzlich zum Grundgehalt oder Grundlohn gewährt werden.
Es gibt zwei wichtige Zulagen:

SEG-Zulagen: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen.

SFN-Zulagen: Sonn-, Feiertags- und Nachtzulagen.

Die SEG-Zulagen sind nur steuerfrei, wenn die zu leistenden Arbeiten überwiegend zu Bedingungen erfolgen, die zwangsläufig zu einer Verschmutzung, Erschwernis oder Gefährdung von Leben und Gesundheit führen (materielle Voraussetzung) und wenn sie weiters allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden (formelle Voraussetzung).

Bei den SFN-Zulagen ist Voraussetzung, dass die Arbeit tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder in der Nacht erfolgt und dazu auch ein betriebliches Erfordernis vorliegt.

SEG-Zulagen und SFN-Zulagen sowie damit zusammenhängende Überstunden sind bis zu EUR 360 pro Monat steuerfrei, in Betrieben mit Nachtarbeit bis EUR 540 monatlich.

Alle Zulagen, mit Ausnahme von Schmutzzulagen, sind sozialversicherungspflichtig. Ebenso sind alle Zulagen ohne Ausnahmen lohnnebenkostenpflichtig.