Erleichterungen für Kleinst-GmbH´s

Zu den bisherigen Größenklassen von kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften wurde mit dem RÄG nunmehr eine sog Kleinstkapitalgesellschaft oder Micro eingeführt.

Kleinstkapitalgesellschaften sind solche die mindestens 2 der folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:

Bilanzsumme ≤ EUR 350.000

Umsatzerlöse ≤ EUR 700.000

Durchschnittliche Arbeitnehmer ≤ 10

Erleichterungen sind der Wegfall der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhanges, wobei gewisse Angaben unter der Bilanz gemacht werden müssen. Weiteres ist die Bilanz für die Offenlegung beim Handelsgericht etwas weniger detailliert darzustellen und die Zwangsstrafen bei verspäteter Anmeldung betragen nur mehr die Hälfte.

 

TIPP: Wurden die Größenmerkmale bereits in den vergangenen 2 Jahren unterschritten, kommen bereits ab 2016 die Erleichterungen zur Anwendung.

ZU BEACHTEN: Nicht jede neu gegründete GmbH ist zwangsweise eine Kleinstkapitalgesellschaft.