So sind Spenden absetzbar

Absetzbar sind Spenden für bzw an:

  1. Wissenschaft und Kunst, Behindertensport
  2. Karitative Zwecke (Mildtätigkeit, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe)
  3. Spendensammelvereine für oben genannte Zwecke
  4. Umweltschutz
  5. Tierschutz
  6. Aufgaben im Rahmen der Feuerpolizei (freiwillige Feuerwehr etc)

 

ZU BEACHTEN: Spenden im betrieblichen Bereich können bis maximal 10% des laufenden Gewinnes, Spenden im privaten Bereich bis maximal 10% des Einkommens abgesetzt werden. Keine betragsmäßigen Beschränkungen gelten für Spenden im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie Sponsorbeiträge.

ZU BEACHTEN: Auch Spenden oder Eintrittsgelder im Rahmen von Charityveranstaltungen sind steuerlich absetzbar, sofern der Wert der Gegenleistung wesentlich niedriger ist, als der aufgewendete Betrag.

TIPP: Im betrieblichen Bereich sind auch Sachspenden steuerlich absetzbar, hier ergibt sich die Besonderheit, dass diese mit dem Verkehrswert als fiktive Betriebsausgabe angesetzt werden können.

TIPP: Am einfachsten kann die Absetzbarkeit der Spende unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/_start.htm überprüft werden

ZU BEACHTEN: Um Spenden steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung. Denken Sie also insbesondere bei Spendensammelvereinen daran (zB Heilige Drei Könige etc).

ZU BEACHTEN: Ab 2018 sollen Spenden nur mehr absetzbar sein, wenn sie automatisch von der Spendenorganisation dem Finanzamt gemeldet werden.