Topf-Sonderausgaben – Verträge noch heuer abschließen

Ab 2016 fällt die Absetzbarkeit von sog Topf-Sonderausgaben im Rahmen der Sonderausgaben weg.

Darunter fallen

  • Personenversicherungen wie zB Lebens-, Unfall-, Kranken-, und Rentenversicherungen sowie
  • Ausgaben für Wohnraumschaffung und –sanierung.

 

TIPP: Werden Verträge noch bis zum 31.12.2015 abgeschlossen, können die Sonderausgaben noch weitere 5 Jahre (bis 2020) geltend gemacht werden.

ZU BEACHTEN: Die Absetzbarkeit von Sonderausgaben ist grundsätzlich nur ein Viertel des bezahlten Betrages und wird ab einem Einkommen EUR 36.400 eingeschliffen, sodass ab EUR 60.000 nur mehr der Pauschalbetrag in Höhe von EUR 60 zum Tragen kommt.

ZU BEACHTEN: Der Erhöhungsbetrag für Alleinverdiener bzw Alleinverdiener mit Kindern wird ab 2016 auch für bis dahin abgeschlossene Verträge gestrichen.