Steuerliche Highlights des neuen Regierungsprogrammes

Am 16.12.2017 wurde das neue Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 veröffentlicht.

Darin enthalten sind auch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten. Die Zielsetzung geht jedoch eindeutig in Richtung Steuerentlastung anstelle von Steuerbelastung und auch in Richtung Vereinfachung des bisherigen Steuersystems.

Die wesentlichen Punkte in Hinblick auf Steuerentlastung sind: 

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes
  • Bei den sog Einlagenrückzahlungen, dh steuerfreien Entnahmen aus Kapitalgesellschaften gab es durch die letzte Steuerreform massive Verschlechterungen – dies sollen nun wieder rückgängig gemacht werden
  • Der ab 01.05.2016 geltende Umsatzsteuersatz von 13% für Übernachtungen wird wieder auf 10% abgesenkt werden
  • Schnellere Abschreibungsmöglichkeiten von Wirtschaftsgütern (degressive Methode)

Die wichtigsten Maßnahmen in Hinblick auf Vereinfachung sind:

  • Künftig soll es nur mehr eine einheitliche Steuer- und unternehmensrechtliche Bilanz geben, die sog „Einheitsbilanz“. Damit wären die teilweise unterschiedlichen Regelungen und Bewertungsmethoden hinfällig.
  • Von den bisher 7 verschiedenen Einkunftsarten im Bereich der Einkommensteuer sollen einige entfallen.
  • Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) soll das bislang komplizierte Gewinnermittlungsverfahren vereinfacht werden
  • Auch der teilweise undurchschaubare Bereich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen soll entfallen und künftig zu „abzugsfähigen Privatausgaben“ zusammengefasst werden