Bekanntgabe des Wirtschaftlicher Eigentümers bei Kapitalgesellschaften

Betroffene Kapitalgesellschaften haben Anfang Mai ein gesondertes Schreiben des BMF erhalten mit der Aufforderung zur Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers.

Diese Meldung muss via Unternehmensserviceportal erfolgen.
Auf Grund technischer Probleme auf der Seite des USP (wegen der hohen Nachfrage) wurde nun die Frist zur Einbringung bis zum 15. August verlängert.