Geplante Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden

Die aktuelle Steuerreform plant die Kapitalertragssteuer auf Gewinnausschüttungen von derzeit 25% auf 30% zu erhöhen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass es zu einer rückwirkenden Erhöhung kommen wird.

 

Welche Schritte können Sie vorab unternehmen?

 

Sollten Sie in jedem Fall eine Gewinnausschüttung planen, wäre es sinnvoll diese vorzuziehen, wobei wir davon ausgehen, dass alle KESt-Anmeldungen die noch diese Woche beim Finanzamt einlangen, nicht von einer allfälligen Rückwirkungsfiktion betroffen sind.

 

Die Kapitalertragssteuer selbst ist innerhalb von 7 Tagen nach Beschlussfassung beim Finanzamt einzuzahlen. Eine Auszahlung an den/die Gesellschafter ist nicht notwendig, der Betrag kann auch den Gesellschafterverrechnungskonten gutgebucht werden. Auch ist eine fremdfinanzierte Gewinnausschüttung denkbar.

 

Steht der Gewinn für das Jahr 2014 noch nicht fest, kann grundsätzlich eine vorgezogene Ausschüttung beschlossen werden, wobei diese auf Basis des vorsichtig geschätzten handelsrechtlichen Gewinnes (nach Abzug der Körperschaftsteuer!) zu ermitteln ist.

 

Bei Holdingkonstruktionen ist die Gewinnausschüttung an die Holding selbst KESt-frei, es kann aber jene an die Gesellschafter ebenfalls vorgezogen werden.

 

Zu beachten ist allerdings, dass Gewinnausschüttungen an mehrheitsbeteiligte Geschäftsführende Gesellschafter nunmehr auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

 

Weiteres bitte zu beachten, dass die Steuerreform noch nicht beschlossen und damit sowohl die geplante Erhöhung als auch eine allfällige Rückwirkung noch nicht endgültig  sind.