Prämien vom Finanzamt

Folgende Prämien können im Wege der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden:

 

Letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2015 kann eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern geltend gemacht werden.

 

ZU BEACHTEN: Der Bildungsfreibetrag bzw die Bildungsprämie kann nur für echte Dienstnehmer und nicht für den Steuerpflichtigen selbst oder mehrheitlich beteiligten Geschäftsführer einer GmbH geltend gemacht werden.

 

Ebenso gibt es eine Forschungsprämie in Höhe von 10% der begünstigten Aufwendungen. Voraussetzungen für die Geltendmachung ist nunmehr die Einbeziehung der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft).

 

TIPP: Die Geltendmachung der Forschungsprämie ist auch für die „experimentelle Entwicklung unter Anwendung von wissenschaftlichen Methoden“ möglich, dh auch zB für Bereiche wie Softwareentwicklung.

NEU: Ab 2016 wird die Forschungsprämie auf 12% erhöht.

 

Neu ab 2016 ist eine Prämie für die Anschaffung bzw Aufrüstung einer Registrierkasse in Höhe von EUR 200.

 

ZU BEACHTEN: Diese Registrierkassenprämie gilt nur für Investitionen, die zwischen dem 01.03.2015 und dem 31.12.2016 durchgeführt werden.

 

Wenn Gastronomiebetriebe bis 01.07.2016 in ein Nichtraucherlokal investieren, können Sie ebenfalls eine Prämie beim Finanzamt beantragen.

 

ZU BEACHTEN: Die Prämie kann nur geltend gemacht, wenn vorher eine Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich durchgeführt wurde. Sie beträgt 30% des Restbuchwertes der seinerzeitigen Investitionen.