Registrierkassen to-do’s zum Jahresende

Seit dem  01. April 2017 besteht die Verpflichtung Bareinnahmen mittels einer Registrierkasse mit Manipulationsschutz aufzuzeichnen, sofern gewisse Umsatzgrenzen überschritten werden. Die meisten Unternehmen haben daher ihre Systeme bereits in Betrieb.

Am Jahresende (dh nach Erfassung des letzten Barumsatzes) ist ein Jahresbeleg zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln.

Internet- und xml-Datei fähige Registrierkassen
Für Registrierkassen mit xml-Übermittlung wird dieser mittels Finanz-Online von der Kassensoftware automatisch dem Finanzamt gemeldet. Ob die Übermittlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde zeigt das Prüfergebnis, dass online an das Kassensystem rückgemeldet wird.

xml-Datei fähige Registrierkassen
Der Jahresbeleg ist in Form einer xml-Datei via Finanz-Online hoch zu laden. Danach ist zu prüfen, ob die Übermittlung erfolgt ist.

Registrierkassen, die keine xml-Datei erstellen können
In diesem Fall ist der Jahresbeleg mittels der BMF Belegcheck APP zu übermitteln.

SERVICE: Sollten Sie keinen eigenen Finanz-Online Zugang haben, so tätigen wir gerne den File Up Load für Sie.

Registrierkassenprämie
Wurde eine Registrierkasse zwischen dem 01. März 2015 und dem 31. März 2017 angeschafft oder das bestehende System umgerüstet kann

  • eine (steuerfreie) Prämie von EUR 200 (pro Signaturerstellungseinheit) beantragt werden.
  •  Anschaffungen von Registrierkassen (zB Erfassungseinheiten) können im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
  • Neben der vollen Absetzbarkeit können die Investitionen zudem noch für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages genutzt werden.

SERVICE: Grundsätzlich erstellen wir im Rahmen des Jahresabschlusses die Anträge zur Geltendmachung der Prämie. Möchten Sie diese bereits früher erhalten, bitten wir um Information.