Senkung der Lohnnebenkosten/Neue Werte ab 2017

Mit Anfang des Jahres wurde der Dienstgeberbeitrag (DB) von 4,5% auf 4,1% reduziert. Die Kommunalsteuer (KommSt) beträgt unverändert 3%, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) unverändert 0,40% (für Wien).

Ab 01.07.2017 wurden auch die Verzugszinsen in der Sozialversicherung massiv um 4%-Punkte gesenkt. Diese betragen nunmehr 3,38%.

Folgende Werte gelten ab 2017 im Bereich der Sozialversicherung:

Höchstbeitragsgrundlage ASVG monatlich   EUR   4.980,00
Höchstbeitragsgrundlage GSVG monatlich   EUR    5.810,00
Auflösungsabgabe   EUR       124,00
Geringfügigkeitsgrenze monatlich   EUR       425,70
Grenzwert für DAG Dienstgeberabgabe   EUR       638,55