Senkung der Lohnnebenkosten/Neue Werte ab 2017
Mit Anfang des Jahres wurde der Dienstgeberbeitrag (DB) von 4,5% auf 4,1% reduziert. Die Kommunalsteuer (KommSt) beträgt unverändert 3%, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) unverändert 0,40% (für Wien).
Ab 01.07.2017 wurden auch die Verzugszinsen in der Sozialversicherung massiv um 4%-Punkte gesenkt. Diese betragen nunmehr 3,38%.
Folgende Werte gelten ab 2017 im Bereich der Sozialversicherung:
Höchstbeitragsgrundlage ASVG | monatlich | EUR 4.980,00 |
Höchstbeitragsgrundlage GSVG | monatlich | EUR 5.810,00 |
Auflösungsabgabe | EUR 124,00 | |
Geringfügigkeitsgrenze | monatlich | EUR 425,70 |
Grenzwert für DAG | Dienstgeberabgabe | EUR 638,55 |