Sozialversicherungspflicht für Gewinnausschüttungen ab 2016 fix

Nach derzeitigem Stand der Informationen wird es künftig kein Entkommen mehr für die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge für Gewinnausschüttungen geben.

Darunter fallen grundsätzlich sämtliche Gewinnausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, die zu mehr als 25% beteiligt sind.

Diese SV-Pflicht bestand auch schon in den Vorjahren, eine Überprüfung bzw Vorschreibung in den Fällen der Nichtmeldung wurde jedoch von den meisten Sozialversicherungsträgern nicht oder wenn nur im Wege einer Abgabenprüfung vorgenommen.

Ab 2016 soll das Formular zur Anmeldung der Kapitalertragssteuer (KEST-Meldung) dahingehend erweitert werden, dass auch der Empfänger der Gewinnausschüttung samt Versicherungsnummer anzugeben ist.

Damit verfügt die Sozialversicherung über die relevanten Daten und kann die Anpassung der vorläufigen Vorschreibung, wie bisher aufgrund des Einkommensteuerbescheides,  automatisch vornehmen.

 

TIPP: Werden Gewinnausschüttungen nicht jährlich vorgenommen, sondern nur in einem bestimmten Jahr, dann ist grundsätzlich die Sozialversicherungspflicht nur für dieses eine Jahr gegeben.

ZU BEACHTEN: In Ausnahmefällen kann diese Aufsparung der Gewinnausschüttung als Umgehung gesehen werden. Und zwar dann, wenn der tatsächliche Geschäftsführerbezug unangemessen niedrig ist oder es keinen Bezug gibt.

TIPP: Da eine SV-Pflicht von Gewinnausschüttungen nur bei kammerzugehörigen GmbH´ s (Gewerbeschein) gegeben ist, unterliegen Ausschüttungen aus reinen vermögensverwaltenden GmbH´s (Holdings) nicht der SV-Pflicht. Diese Konstruktion kann durch  Einbringung des Kapitalanteils an der ursprünglichen  GmbH in eine neu gegründete Vermögensverwaltungs GmbH (auch Gründungsprivilegierung möglich) einfach erreicht werden.

TIPP: Nach einer (allerdings nicht offiziell verlautbarten) Meldung, dürfte es für die Jahre bis inklusive 2015 zu einer Amnestie kommen. Dies ist – neben der Erhöhung der Kapitalertragssteuer – ein Grund mehr über eine Gewinnausschüttung noch heuer nachzudenken.