Steuerlicher Rückblick 2015 – Ausblick auf 2016

Das Jahr 2015 war sicherlich das Jahr der großen Steuerreform. Offen bleibt, ob auch die Ziele der Regierung damit erreicht werden. Einer jüngsten Studie zufolge stehen die Steuerpflichtigen selbst der ihnen angekündigten Entlastung eher skeptisch gegenüber.

Die Neuregelung der Verlustbeschränkung von sog kapitalistischen Kommanditisten zeigt, dass künftig die sog Verlustbeteiligungsmodelle seitens der Finanz noch unerwünschter sind als zuvor. In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine sehr genaue Prüfung durchzuführen, da in vielen Fällen nicht nur das eingesetzte Kapital verloren geht sondern auch der damit erzielte Steuervorteil.

Wie bereits schon länger angekündigt wird ab dem Jahr 2016 massiv in die Betrugsbekämpfung investiert werden. Ausfluss sind vor allem neben der Registrierkassenpflicht das neu eingeführte Scheinfirmenregister, das es Behörden und auch Geschäftspartnern erleichtert, solche Firmen auszumachen und auch das Barzahlungsverbot in der Bauwirtschaft.

Durch die neu geschaffene Konteneinsicht und die Meldung der Banken von Geld Zuflüssen bzw Abflüssen von mehr als EUR 50.000 wird auch bei Privatpersonen mehr Transparenz verlangt.

Noch nicht konkret ausgestaltet aber eine Zielsetzung der Regierung ist es gegen Großunternehmen mit einer aggressiven Steuerplanung vorzugehen und die Prüfer seitens des Finanzamtes zumindest auf einen annähernd gleichen Level mit den Experten der Steuerberatungskanzleien zu stellen.

Generell zeigt sich, dass das Finanzamt bemüht ist, die Steuerschlupflöcher und Lücken im System möglichst rasch zu schließen, was sich zB in einer völlig ungerechtfertigten und überzogenen Neuregelung der Einlagenrückzahlung bei Kapitalgesellschaften zeigt. Glücklicherweise hielt diese Regelung nur ein knappes halbes Jahr und ist mit der Rechtslage ab 2016 praktisch wieder aufgehoben.