Steuerreform 2015/2016 – Verkauf von Immobilienvermögen wird teurer

Nicht nur die Veranlagung von Kapitalvermögen wird künftig teurer besteuert (siehe auch nachfolgend), auch die sog Immobilienertragssteuer wird künftig von 25 % auf 30 % angehoben.

Diese Anhebung gilt sowohl im privaten als auch betrieblichen Bereich und gilt auch für Altvermögen. Damit erhöht sich die Immobilienertragssteuer bei sog Altvermögen (Grundstücke, die vor 31.03.2002 erworben wurden) von 3,5 % auf 4,2 % des Verkaufspreises.

Eine nicht unwesentliche Verteuerung bringt auch der Wegfall des sog Inflationsabschlages mit sich, der ab dem 11. Jahr der Anschaffung  immerhin 2 % des Veräußerungsgewinnes betrug.

 

TIPP: Maßgeblich ist – entgegen dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf – das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, also der Kaufvertrag. Wird dieser noch bis 31.12.2015 abgeschlossen, so gilt noch die Altregelung.

 

TIPP: Trotz der eher seltenen Anwendungsfälle gibt es zwei Erleichterungen. Zum Einen können Verluste aus Immobilienveräußerungen nunmehr auf 15 Jahre verteilt und zu 60 % mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gegenverrechnet werden (bisher war dies nur im Jahr der Verlustentstehung möglich) und zum Anderen können bei Versteuerung der Einkünfte zum Tarif auch Ausgaben wie zB Beratungskosten, Maklerkosten etc abgezogen werden.