Wegfall der Gesellschaftssteuer

Mit 2016 fällt bei Einzahlungen von Eigenkapital in Kapitalgesellschafen keine Gesellschaftssteuer mehr an.

 

Noch bis zum 31.12.2015 unterliegt die Eigenfinanzierungwie beispielsweise Kapitalerhöhungen, Einlagen, Zuschüsse, aber auch zB Forderungsverzichte durch Gesellschafter einer Gesellschaftssteuer von 1%.

 

ZU BEACHTEN: Dabei handelt es sich um eine ersatzlose Abschaffung, einer Wiedereinführung steht die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG) entgegen.