Neue Werte – was Dienstgeber im Jahr 2018 erwartet

Folgende Werte gelten ab 2018 im Bereich der Sozialversicherung für Mitarbeiter:

Höchstbeitragsgrundlage ASVG monatlich EUR       5.130,00
Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR          438,05
Grenzwert für Dienstgeberabgabe monatlich EUR          657,08

Als Teil der sog „Last-minute-Gesetzgebung“ wurden auch einige Änderungen im Bereich der Beschäftigung von Mitarbeitern verabschiedet.

Eine wichtige Zielsetzung dabei war die Angleichung von Arbeitern und Angestellten.

  • Eine Anpassung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten wird es ab 2021 geben. Bis dahin gibt es Übergangsfristen.
  • Bereits ab 01.07.2018 gibt es eine einheitliche Regelung für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Unfall. Künftig beträgt der Entgeltsfortzahlungszeitraum, bereits nach einem Dienstjahr, 8 Wochen.

Ab 01.01.2020 wird die sog Auflösungsabgabe entfallen.

Ab 1.1.2018 entfällt auch das Bonus-Malus System, da die Zielwerte für die Beschäftigung älterer Personen erfüllt sind.

Auch erfreulich ist, dass bereits ab 01.07.2017 die Verpflichtung zur Auflage einer Reihe von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften im Betrieb entfallen ist.

In Richtung Verwaltungsvereinfachung geht auch die MAM. Dabei handelt es sich um ein App zur Mindestangabenmeldung. Bekanntlich müssen Dienstnehmer vor Dienstantritt mit den Mindestangaben angemeldet werden. Vor allem im Gastronomiebereich kann dies auch außerhalb der Öffnungszeiten der Steuerberatungskanzlei kurzfristig notwendig sein.

TIPP: Die MAM – App zur Mindestangabenmeldung kann im App Store heruntergeladen werden. Sie kann auch unabhängig von ELDA verwendet werden. Innerhalb von 7 Tagen muss dann die Vollanmeldung des Dienstnehmers erfolgen.