Welche Möglichkeiten gibt es die Pensionslücke zu schließen?

Unsere Lebensdauer steigt stetig– was erfreulich ist – die Beitragsleistungen in die staatliche Pensionsversicherung hingegen sinken stetig– was weniger erfreulich ist.

Wenn Sie sich bereits gefragt haben, wie die sog Pensionslücke zu schließen ist – hier einige Anregungen.

Grundsätzlich ist bekannt, dass die zukünftige Altersvorsorge auf 3 Säulen beruhen soll:

  • Staatlichen Pension
  • Sog Firmenpension (betriebliche Altersvorsorge)
  • Private Vorsorge

Ob Sie mehr oder weniger in das staatliche Pensionssystem einzahlen, ist mittlerweile direkt proportional mit der zu erwartenden Rente. Es ist daher empfehlenswert sich die Auswirkungen ausrechnen zu lassen. In Einzelfällen ist es auch sinnvoll Ausbildungszeiten nachzukaufen bzw sich freiwillig höher versichern zu lassen.

Bei Beiträgen zur Sozialversicherung ist folgendes zu beachten.

  • Die Prämienzahlungen sind in der Regel steuerlich voll absetzbar. Beim Nachkauf von Ausbildungszeiten als Sonderausgabe.
  • Da mit den Beitragszahlungen auch Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden, tritt ein sog Schatteneffekt ein. Dh die Amortisationszeit verlängert sich entsprechend.
  • Mit Ausnahme von wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern, können Angestellte oder Selbständige die Einzahlungen in das System nicht selbst steuern.
  • Die Pensionszahlungen selbst unterliegen der Einkommensteuer (Lohnsteuer).
  • Experten rechnen mit einem Abschlag von 10 % bis 30% von den Pensionsberechnungen laut dem elektronischen Pensionskonto der Sozialversicherungsträger.

Bei einer privaten Zukunftsvorsorge werden die Sterbetafeln der Versicherungsanbieter aufgrund des steigenden Lebensalters laufend aktualisiert, was dazu führt, dass immer mehr in ein Vorsorgeinstrument eingezahlt werden muss. ZB wurde von einer Versicherungsgesellschaft bei einem angesparten Kapital von rund EUR 195.000 im Jahr 1993 noch eine monatliche lebenslange Rente von EUR 1.000 bezahlt, ist für eine gleichbleibende Rente im Jahr 2017 bereits ein Versicherungskapital von rund EUR 396.000 notwendig (Quelle: Nürnberger Versicherungs AG).

TIPP: Sollten Sie sich für eine private Zukunftsvorsorge entscheiden ist folgendes zu beachten.

  • Eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Prämienzahlungen ist de-facto nicht mehr gegeben. Die Zahlungen erfolgen daher aus ihrem zuvor voll versteuerten Geld.
  • Aufgrund der derzeitig niedrigen Zinsen gilt: Wer eine Kapitalgarantie haben möchte, wird mit keinen nennenswerten Renditen rechnen können. Bei einer hybriden Finanzierung ist mehr Rendite möglich, aber natürlich zu Lasten einer geringeren Sicherheit.
  • Die Auszahlungen aus der Rentenversicherung unterliegen der Einkommensteuer, egal ob bei einer Einmalzahlung oder bei laufenden Zahlungen.
  • Die laufenden Erträge sind kapitalertragssteuerfrei, Einzahlungen sind mit 4% Versicherungssteuer belastet.

Gesellschafter einer GmbH können sich im Rahmen Ihrer Geschäftsführertätigkeit eine sog Firmenpension (betriebliche Altersvorsorge) zusagen. Bei dieser Leistungszusage wird die GmbH verpflichtet, ab dem gesetzlichen Pensionsalter eine Rente in einer bestimmten Höhe an den Geschäftsführer auszuzahlen. Die Ansparung kann entweder über eine Versicherungsgesellschaft erfolgen (sog Rückdeckungsversicherung) oder auch im Unternehmen selbst durch die Anschaffung von gewissen Wertpapieren.

Sollten Sie sich für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden ist folgendes zu beachten.

  • Der Steuereffekt und damit die Rentabilität des Modells entsteht dadurch, dass zum einen für die Prämienleistungen keine Lohnnebenkosten anfallen und zum anderen dadurch, dass vermutlich in der Pension ihr Steuersatz geringer sein wird als während der aktiven Tätigkeit in der GmbH.
  • Auch hier gilt: Wer eine Kapitalgarantie haben möchte, wird mit keinen nennenswerten Renditen rechnen können. Bei einer hybriden Finanzierung – dies ist im betrieblichen Bereich nur zum Teil möglich – ist mehr Rendite möglich, aber natürlich zu Lasten einer geringeren Sicherheit.
  • Die Auszahlungen aus der Rentenversicherung unterliegen der Einkommensteuer, egal ob bei einer Einmalzahlung oder bei laufenden Zahlungen. Unter gewissen Voraussetzungen können die Einmalzahlungen mit dem Hälftesteuersatz besteuert werden (Betriebsaufgabe).
  • Nach Pensionsantritt kann der Anspruch an eine Pensionskasse übertragen werden oder aber die GmbH muss bis zum Ende der Ansprüche bestehen bleiben.

ZU BEACHTEN: Die Sterbetafeln der Versicherungsgesellschaften werden grundsätzlich angepasst, es sei denn Sie achten auf eine entsprechende Sterbetafel Garantie. Damit verringert sich automatisch die Rentenleistung.

Die Leistungen der Versicherungsgesellschaften sind im Einzelfall höchst unterschiedlich – hier ist jedenfalls eine individuelle Beratung notwendig, und das Modell nach ihren Bedürfnissen zu konzipieren.

SERVICE: Die in diesem Bereich getroffenen Entscheidungen haben sehr langfristige Auswirkungen und sollten gut durchdacht sein. Zusammen mit unseren Netzwerkpartnern können wir Sie individuell und persönlich beraten.