Die Weihnachtsfeier rückt näher

Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu EUR 365 pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei, der darüber hinausgehende Betrag ist lohn- und sozialversicherungspflichtig.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es für Mitarbeiter keine Verpflichtung an der Weihnachtsfeier teilzunehmen. Findet diese allerdings während der Arbeitszeit statt, so gilt die Teilnahme auch als Arbeitszeit, Mitarbeiter die nicht daran teilnehmen müssen daher auch ihre Arbeitsleistung erbringen.

Bis zur Beendigung der Feier besteht für alle Arbeitnehmer Versicherungsschutz im Rahmen des Dienstverhältnisses. Die Versicherung kann jedoch bei Übermüdung oder Alkoholkonsum die Zahlungen verweigern.

TIPP: Die Weihnachtsfeier bietet sich auch für Mitarbeitergeschenke an (vgl Kästchen 9).

ZU BEACHTEN: Wie auch bei den Weihnachtsgeschenken, profitieren von der Steuerfreiheit der Weihnachtsfeier lediglich echte Dienstnehmer. Wenn Sie freie Dienstnehmer oder selbständige Netzwerkpartner einladen, müssen diese den sogenannten geldwerten Vorteil in ihrer Steuererklärung versteuern.