Registrierkassenpflicht – die nächsten Schritte

Bereits Mitte des Jahres beschlossen und bis zuletzt heftig diskutiert, tritt die neue Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht mit 1.1.2016 in Kraft.

Davon betroffen sind alle Unternehmer, die jährliche Umsätze von mehr als EUR 15.000 und davon mehr als EUR 7.500 in Form von Bareinnahmen erzielen.

  • Ab 01.01.2016 Belegerteilungspflicht
  • Bis 01.04.2016 Straffreiheit bei Nichtbefolgen der Registrierkassenpflicht oder
  • Bis 01.07.2016 in begründeten Fällen
  • Ab 01.07.2016 Beginn der Zertifizierungsmaßnahmen
  • Ab 01.01.2017 Registrierkassen müssen mit einem Manipulationsschutz versehen sein

 

TIPP: Bei Anschaffung einer Registrierkasse bis zum 31.12.2016 kann eine (steuerfreie) Prämie von EUR 200 beantragt werden.

SERVICE: Für mehr Informationen zu diesem Thema senden wir Ihnen gerne die Unterlagen von unserem Klientenseminar zu oder beraten Sie individuell.