Steuerlicher Rückblick 2017- Ausblick auf 2018

Auch wenn die angekündigte große Steuerreform der neuen Regierung vorbehalten bleibt, brachte das Jahr 2017 doch einige Neuerungen.

  • Diese betrafen vor allem den Arbeitsmarkt wie zB die Wiedereingliederungsbeihilfe für Arbeitnehmer.
  • Der Beschäftigungsbonus ab 01.07.2017 bringt eine nennenswerte Entlastung an Lohnnebenkosten, sofern man neue Mitarbeiter aufnimmt, also das Unternehmen in der Wachstumsphase ist.
  • Mit dem Sozialversicherungszuordnungsgesetz sollte die Unsicherheit für Dienstgeber bei sog atypischen Beschäftigungsverhältnissen (Werkvertrag, freier Dienstvertrag) abgeschafft werden. Diese Vorabprüfungen der Sozialversicherungsträger bringen zwar nicht immer die erwünschte Klarheit, einige Verbesserungen sind mit der Neuregelung dennoch verbunden.
  • Ersatzlos Abgeschafft wurde 2017 die Mietvertragsgebühr für Wohnungsmiete.
  • Durch das Auslaufen der EU-Zinsrichtlinie wird ab 01.01.2017 keine EU-Quellensteuer mehr einbehalten.
  • Neu geregelt wurde auch das Verfahren im Privatkonkurs mit Entfall der Mindestquote (bisher 10%) und der Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf 5 Jahre.

Für das Jahr 2018 werden neben den bereits in den einzelnen Beiträgen erwähnten Neuregelungen auf Sie zukommen:

  • Wichtige Änderungen im Bereich des Datenschutzes – diese treten mit 25.05.2018 in Kraft. Hier sind also rechtzeitig Vorkehrungen im Unternehmen zu treffen.
  • Reduktion der Wirtschaftskammerumlagen durch Befreiung der Grundumlage für Neugründer im ersten Jahr und Wegfall von mehreren Umlagen bei Vorliegen von mehreren Gewerbescheinen. Auch wird die Kammerumlage 1 (KU 1) künftig neu zu berechnet und damit geringer ausfallen.
  • Im Bereich der Sozialversicherung für Selbständige wird es eine bessere Absicherung im Krankheitsfall geben.

Und last but not least hat das neue Regierungsprogramm einige Vereinfachungen und auch Steuersenkungen versprochen (vgl dazu Kästchen 21).