WARNUNG vor Internet-Betrug

Derzeit kursieren betrügerische E-Mails im Namen des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Betreff „Ihre Steuerrückzahlung“.

Empfängerinnen und Empfänger werden darin über eine angebliche Steuerrückerstattung informiert und aufgefordert zu diesem Zweck ihre Kontoinformationen zu aktualisieren.
Es handelt sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch. Sowohl die versendeten E-Mails als auch das darin verlinkte Internetportal stellen Fälschungen dar.

Das BMF stellt Informationen grundsätzlich in Form von Bescheiden per Post oder in die FinanzOnline Databox zu und fordert Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf.

Bitte entnehmen Sie weitere Details auch der Warnung des BMF unter folgendem Link:

Warnung BMF

Bekanntgabe des Wirtschaftlicher Eigentümers bei Kapitalgesellschaften

Betroffene Kapitalgesellschaften haben Anfang Mai ein gesondertes Schreiben des BMF erhalten mit der Aufforderung zur Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers.

Diese Meldung muss via Unternehmensserviceportal erfolgen.
Auf Grund technischer Probleme auf der Seite des USP (wegen der hohen Nachfrage) wurde nun die Frist zur Einbringung bis zum 15. August verlängert.

Ein wunderschönes Weihnachtsfest

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr wünschen.

Dank Ihrer vielen Empfehlungen konnten wir wieder zahlreiche neue Klienten bei uns willkommen heißen, auch dafür nochmal ein herzliches Dankeschön.

Rückblickend auf das Jahr 2017 haben wir neben diversen fachlichen Herausforderungen vor allem dem Thema Digitalisierung gewidmet, das uns auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen wird. Die Zielsetzung ist ihr Rechnungswesen mit bestmöglicher technischer Unterstützung modern und transparent zu gestalten damit Sie sich ganz auf ihr Unternehmen konzentrieren können.

Im Jahr 2017 durften wir wieder neue MitarbeiterInnen bei uns begrüßen. Herr Stephan Mayer ist Berufsanwärter und bei uns als Klientenbetreuer tätig. Frau Viktoria Henninger und Frau Katharina Kellner verstärken unser Buchhaltungsteam und Frau Larissa Dobler unterstützt uns im Office.

Herzlich gratulieren durften wir Herrn Oliver Gredler zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor Studiums tax management.

Zwischen den Feiertagen sind wir während der normalen Öffnungszeiten gerne für Sie da.

Steuerlicher Rückblick 2017- Ausblick auf 2018

Auch wenn die angekündigte große Steuerreform der neuen Regierung vorbehalten bleibt, brachte das Jahr 2017 doch einige Neuerungen.

  • Diese betrafen vor allem den Arbeitsmarkt wie zB die Wiedereingliederungsbeihilfe für Arbeitnehmer.
  • Der Beschäftigungsbonus ab 01.07.2017 bringt eine nennenswerte Entlastung an Lohnnebenkosten, sofern man neue Mitarbeiter aufnimmt, also das Unternehmen in der Wachstumsphase ist.
  • Mit dem Sozialversicherungszuordnungsgesetz sollte die Unsicherheit für Dienstgeber bei sog atypischen Beschäftigungsverhältnissen (Werkvertrag, freier Dienstvertrag) abgeschafft werden. Diese Vorabprüfungen der Sozialversicherungsträger bringen zwar nicht immer die erwünschte Klarheit, einige Verbesserungen sind mit der Neuregelung dennoch verbunden.
  • Ersatzlos Abgeschafft wurde 2017 die Mietvertragsgebühr für Wohnungsmiete.
  • Durch das Auslaufen der EU-Zinsrichtlinie wird ab 01.01.2017 keine EU-Quellensteuer mehr einbehalten.
  • Neu geregelt wurde auch das Verfahren im Privatkonkurs mit Entfall der Mindestquote (bisher 10%) und der Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf 5 Jahre.

Für das Jahr 2018 werden neben den bereits in den einzelnen Beiträgen erwähnten Neuregelungen auf Sie zukommen:

  • Wichtige Änderungen im Bereich des Datenschutzes – diese treten mit 25.05.2018 in Kraft. Hier sind also rechtzeitig Vorkehrungen im Unternehmen zu treffen.
  • Reduktion der Wirtschaftskammerumlagen durch Befreiung der Grundumlage für Neugründer im ersten Jahr und Wegfall von mehreren Umlagen bei Vorliegen von mehreren Gewerbescheinen. Auch wird die Kammerumlage 1 (KU 1) künftig neu zu berechnet und damit geringer ausfallen.
  • Im Bereich der Sozialversicherung für Selbständige wird es eine bessere Absicherung im Krankheitsfall geben.

Und last but not least hat das neue Regierungsprogramm einige Vereinfachungen und auch Steuersenkungen versprochen (vgl dazu Kästchen 21).

Mehr Transparenz – was sind die neuen Regelungen

Konkret wurden dazu einige Bestimmungen erlassen, die Zielsetzung geht in Richtung Steuerehrlichkeit und Verhinderung von Steuerbetrug.

Mit September 2017 trat ein Gesetz zur Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft. Geführt wird dieses Register von der Statistik Austria, eingetragen werden alle im Firmenbuch bzw Vereinsregister geführten Rechtsträger wie zB Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen etc.

Transparent gemacht soll damit wer sozusagen als Person dahinter steckt. Es besteht Meldepflicht der Rechtsträger aller direkten und indirekten (dh über mehrere Ebenen beteiligten) natürlichen Personen. Dies hat grundsätzlich bis zum 1.7.2018 zu erfolgen, danach erfolgt eine Aufforderung durch das zuständige Finanzamt. Die Strafen im Falle einer Nichtmeldung betragen bis zu EUR 200.000 (Finanzvergehen).

Einsichtsberechtigt sin das Register sind zB wir als Wirtschaftstreuhänder so wie auch Notare und Rechtsanwälte.

Schon seit 2015 in Kraft ist die sog Kontoöffnung auf Grundlage des Kontenregistergesetzes. Damit ist den Abgabenbehörden möglich Einsicht in die Konten eines Steuerpflichtigen zu nehmen, wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist.

Zusammen mit dem sog Kapitalabfluss-Meldegesetz bei dem Auszahlungen und Überweisungen von Privatpersonen von mehr als EUR 50.000 aus Österreich gemeldet werden und dem Gemeinsamen Meldestandard Gesetz wurde de facto das Bankgeheimnis wesentlich eingeschränkt.

Auch Wirtschaftstreuhänder müssen künftig strenger als bisher Verdachtsfälle von Geldwäsche anzeigen.

Steuerliche Highlights des neuen Regierungsprogrammes

Am 16.12.2017 wurde das neue Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 veröffentlicht.

Darin enthalten sind auch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten. Die Zielsetzung geht jedoch eindeutig in Richtung Steuerentlastung anstelle von Steuerbelastung und auch in Richtung Vereinfachung des bisherigen Steuersystems.

Die wesentlichen Punkte in Hinblick auf Steuerentlastung sind:  Weiterlesen